Baumkontrolle

Jeder Baumeigentümer haftet für die Verkehrssicherheit seiner Bäume, auch und gerade auf Privatgrundstücken, so dass von diesen keine Gefahr für Dritte entstehen kann. Ist ein Baum augenscheinlich bereits krank, von Pilzen befallen oder bereits abgestorben, muss schnellstens gehandelt werden.

Die Baumkontrolle nach FLL- Richtlinien erfolgt visuell vom Boden aus. Dabei wird vom Wurzelansatz über den Stamm bis zur Krone die Vitalität des Baumes beurteilt und entschieden, ob und wie gehandelt werden muss.

Diese Kontrollen sollten regelmäßig erfolgen und dokumentiert werden, damit im Schadenfall nachgewiesen werden kann, dass der Eigentümer seiner Verkehrsicherungspflicht durch rechtzeitiges Handeln und damit verbundener Pflege des Baumes nachgekommen ist.

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